ALLgemeine geschäftsbedingungen
ALLgemeine geschäftsbedingungen
- Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge der BewegReiz GmbH // Riegerhofstraße 22 // 80686 München (im Folgenden
„Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios BewegReiz GmbH – Sport unter Freunden
1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios
aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse
anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios
berechtigt sind.
- Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch
Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des
Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)
zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen
nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen
diesen AGB vor.
2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
- Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den
angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass,
Solarium, Massage, Personal-Coaching).
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
- Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des
Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard in Höhe einer Gebühr von 15.-€ . Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15.- zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und
nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder
Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von
sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer
der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen
Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder
Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und
Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio
anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung
in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2. Hygienevorschriften
4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen
oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den
dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet
werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines
Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu
informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei
diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines
Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter
einzuholen.
4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und
schonend zu behandeln.
4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen
Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen
werden.
4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von
anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach
deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.4.4. Einleitung:
Die folgende Einverständniserklärung regelt die Videoüberwachung in den öffentlichen Räumlichkeiten der BewegReiz GmbH zwischen dem Vertragsnehmer (Mitglied) und dem Anbieter (BewegReiz GmbH). Beide Parteien erklären sich freiwillig und auf informierter Basis mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Details der Parteien:
Fitness Club (Anbieter) BewegReiz GmbH // Ehrwalder Straße 20 / 81377 München
Und dem Vertragsnehmer:Mitglied
Beschreibung des Zwecks:
Die Videoüberwachung dient dazu, die Sicherheit der Mieträume sowie der Mieter und Besucher zu gewährleisten. Es sollen mögliche Vorfälle wie Einbrüche, Vandalismus oder Schadenersatzansprüche dokumentiert werden.
Rahmenbedingungen:
– Die Videoüberwachung erfolgt in den gemeinsam vereinbarten öffentlichen Bereichen der BewegReiz GmbH.
– Die Videoaufnahmen werden ausschließlich zur Sicherung der Fitnessanlage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
– Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel benötigt werden.
Freiwilligkeitserklärung:
Ich erkläre mich freiwillig und ohne Zwang mit der Videoüberwachung einverstanden und bin mir über die damit verbundenen Zwecke und Bedingungen im Klaren.
Datenschutzhinweis:
Die Videoüberwachung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem oben genannten Zweck und werden entsprechend gesichert und geschützt.
Widerrufsrecht:
– Das Mitglied stimmt mit der Unterschrift seiner Mitgliedschaft zu, dass es zur Sicherheitszwecken in den Räumlichkeiten der BewegReiz GmbH gefilmt werden darf und bei Vertragsabschluss darüber aufgeklärt und in Kenntnis gesetzt wurde. –
-Das Mitglied hat das Recht, seine Einwilligung zur Videoüberwachung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall werden die Videoaufnahmen umgehend gelöscht und die Überwachung beendet.
4.5. Sonstiges
4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich
ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um
Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder
hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter
Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder,
die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine
angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit
dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische
Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die
Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen
Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen
körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die
Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu
verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.
Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter
spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des
entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in
dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine
ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung
eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
- Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die
tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden
Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch
nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang
im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
- Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 3. eines Monats
im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am
Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt,
Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei
Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis
zu EUR 25.-€ geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Deutschland monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben
unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten
neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums
gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des
Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
- Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit
beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate. Der
Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das
bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit
endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden
Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem
Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder
mitgeteilt wurde.
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der
ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen
nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut
gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB)
verstößt;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur
vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am
Training gehindert wird; oder
7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft
erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der
Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder
eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90
Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht,
die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
8.Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese
Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im
Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber
Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
- Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird
ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [Name des Unternehmens, Anschrift,
Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den
Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular
verwendet werden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber
sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim
Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung
verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Änderung der AGB
10.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der
Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht
binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der
Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die
Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Mitglieds möglich.
- Schlussbestimmungen
11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber
Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel
der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
- Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück:
AN:
BewegReiz GmbH
Ehrwalder Straße 22
81377 München
e-mail: team@bewegreiz.de
Tel: 0163 – 23 45 774 oder 0163 – 23 45 759
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________________
Datum
_________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen