ALLgemeine geschäftsbedingungen

ALLgemeine geschäftsbedingungen

  1. Geltung

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle

Verträge der BewegReiz GmbH // Riegerhofstraße 22 // 80686 München (im Folgenden

„Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios BewegReiz GmbH – Sport unter Freunden

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios

aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse

anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber

abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios

berechtigt sind. 

  1. Vertragsschluss

 

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch

Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des

Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“)

zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen

nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen

diesen AGB vor. 

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher

Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

  1. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

 

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den

angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass,

Solarium, Massage, Personal-Coaching). 

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. 

  1. Nutzung des Fitnessstudios

 

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren

Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des

Fitnessvertrages berechtigt. 

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard in Höhe einer Gebühr von 15.-€ . Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15.- zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und

nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder

Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von

sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer

der Beeinträchtigung verweigert werden. 

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen

Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder

Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und

Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio

anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung

in dieser Zeit ist daher nicht möglich. 

4.2. Hygienevorschriften

 

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und

Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.

Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen

oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. 

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den

dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet

werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines

Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu

informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei

diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines

Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter

einzuholen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und

schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen

Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen

werden. 

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

 

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von

anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach

deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,

zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. 

4.4.4. Einleitung:

Die folgende Einverständniserklärung regelt die Videoüberwachung in den öffentlichen Räumlichkeiten der BewegReiz GmbH zwischen dem Vertragsnehmer (Mitglied) und dem Anbieter (BewegReiz GmbH). Beide Parteien erklären sich freiwillig und auf informierter Basis mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Details der Parteien:

Fitness Club (Anbieter) BewegReiz GmbH // Ehrwalder Straße 20 / 81377 München

Und dem Vertragsnehmer:Mitglied

Beschreibung des Zwecks:

Die Videoüberwachung dient dazu, die Sicherheit der Mieträume sowie der Mieter und Besucher zu gewährleisten. Es sollen mögliche Vorfälle wie Einbrüche, Vandalismus oder Schadenersatzansprüche dokumentiert werden.

Rahmenbedingungen:

– Die Videoüberwachung erfolgt in den gemeinsam vereinbarten öffentlichen Bereichen der BewegReiz GmbH.

– Die Videoaufnahmen werden ausschließlich zur Sicherung der Fitnessanlage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

– Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel benötigt werden.

Freiwilligkeitserklärung:

Ich erkläre mich freiwillig und ohne Zwang mit der Videoüberwachung einverstanden und bin mir über die damit verbundenen Zwecke und Bedingungen im Klaren.

Datenschutzhinweis:

Die Videoüberwachung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem oben genannten Zweck und werden entsprechend gesichert und geschützt.

Widerrufsrecht:

– Das Mitglied stimmt mit der Unterschrift seiner Mitgliedschaft zu, dass es zur Sicherheitszwecken in den Räumlichkeiten der BewegReiz GmbH gefilmt werden darf und bei Vertragsabschluss darüber aufgeklärt und in Kenntnis gesetzt wurde. –

-Das Mitglied hat das Recht, seine Einwilligung zur Videoüberwachung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall werden die Videoaufnahmen umgehend gelöscht und die Überwachung beendet.

4.5. Sonstiges

 

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich

ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um

Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder

hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter

Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder,

die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine

angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden. 

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im

Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger

kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit

dem Fitnessstudiobetreiber. 

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische

Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die

Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen

Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen

körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die

Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu

verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.

Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter

spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des

entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in

dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine

ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung

eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch. 

  1. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag:                             06:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag:  08:00 Uhr bis 22:00 Uhr 

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die

tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden

Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00

Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch

nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang

im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden. 

  1. Entgelt

 

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 3. eines Monats

im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer

in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am

Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt,

Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei

Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis

zu EUR 25.-€ geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Deutschland monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. 

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.

Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben

unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten

neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums

gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des

Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.

Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. 

  1. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

 

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit

beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 12 Monate. Der

Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das

bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit

endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden

Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem

Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder

mitgeteilt wurde.

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der

ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen

nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut

gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB)

verstößt;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur

vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am

Training gehindert wird; oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft

erfährt.  Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der

Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder

eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. 

7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90

Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht,

die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu

kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder

ausgeschlossen noch beschränkt. 

8.Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche

Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,

höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese

Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im

Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber

Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. 

  1. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

 

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers

abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird

ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber [Name des Unternehmens, Anschrift,

Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter

Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die

Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den

Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular

verwendet werden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber

sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und

spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim

Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung

verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher

bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich

etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser

Rückzahlung Entgelte berechnet. 

 

  1. Änderung der AGB

 

10.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen. 

10.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der

Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. 

10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht

binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der

Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die

Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten. 

10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher

Zustimmung des Mitglieds möglich.

  1. Schlussbestimmungen

 

11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem

Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,

Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben. 

11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die

Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. 

11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber

Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel

der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

  1. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus

und senden Sie es zurück:

AN: 

BewegReiz GmbH

Ehrwalder Straße 22

81377 München

e-mail:  team@bewegreiz.de

Tel: 0163 – 23 45 774 oder 0163 – 23 45 759

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über

den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

_________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

_________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

_________________________________________

Datum

_________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen